Lockerung der Corona-Regeln

Neue Infos aus dem Schulministerium sind gerade eingetroffen. Zum 1. Februar ergeben sich dadurch Änderungen für alle Schulen in NRW, die sich an den allgemeinen Corona-Regeln orientieren.

 

Im Einzelnen gilt dann:

 

  • Die Maskenpflicht im Schüler-Spezialverkehr gilt nicht mehr. Es wird aber dringend empfohlen, freiwillig weiter eine Maske zu tragen.
  • Es gibt keine Test-Verpflichtung. Wer aber Symptome hat, soll sich freiwillig testen. Die Schule hält noch Test-Kits vor, die von Eltern bzw. Schülern angefordert werden können, bis das Material aufgebraucht ist.
  • Die 5-tägige Pflicht zur Quarantäne/Isolation gibt es nicht mehr. Trotzdem: Wer krank ist, bleibt selbstverständlich zuhause! Und wer sich trotz Erkrankung im öffentlichen Raum bewegt, sollte weiter Maske tragen.

Die Briefe an alle Sorgeberechtigten und an volljährige Schülerinnen und Schüler können hier heruntergeladen werden.

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